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Chapter 22

1 Wird ein Dieb beim Einbruch ertappt und geschlagen, daß er stirbt, so ist man des Blutes nicht schuldig;

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WirdH4672
DiebH1590
stirbtH4191
BlutesH1818

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2 wäre aber die Sonne über ihm aufgegangen, so würde man des Blutes schuldig sein. Der Dieb soll Ersatz leisten; hat er aber nichts, so verkaufe man ihn um den Wert des Gestohlenen.

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SonneH8121
aufgegangenH2224
BlutesH1818
verkaufeH4376

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3 Wird das Gestohlene noch lebend bei ihm vorgefunden, es sei ein Ochs, ein Esel oder ein Schaf, so soll er es doppelt wiedererstatten.

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WirdH4672
OchsH7794
EselH2543
SchafH7716

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4 Wenn jemand das Feld oder den Weinberg abweiden läßt, und er läßt dem Vieh freien Lauf, daß es auch das Feld eines andern abweidet, so soll er das Beste seines eigenen Feldes und das Beste seines Weinbergs dafür geben.

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jemandH0376
FeldH7704
WeinbergH3754
ViehH1165
FeldH7704
andernH0312
FeldesH7704

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5 Bricht Feuer aus und ergreift eine Dornhecke und frißt einen Garbenhaufen oder das stehende Gewächs oder das ganze Feld, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden vergüten.

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FeuerH0784
ergreiftH4672
frißtH0398
FeldH7704

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6 Gibt einer seinem Nächsten Geld oder Hausrat zu verwahren, und es wird aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so soll der Dieb, wenn er erwischt wird, es doppelt ersetzen.

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GibtH5414
einerH0376
NächstenH7453
GeldH3701
HausratH3627
verwahrenH8104
wirdH4672
HauseH1004
gestohlenH1589
DiebH1590

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7 Ist aber der Dieb nicht zu finden, so soll man den Hausherrn vor Gott bringen und ihn darüber verhören, ob er sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut.

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DiebH1590
nichtH3808
findenH4672
GottH0430
bringenH7126
sichH3027
habeH4399
NächstenH7453

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8 Wird irgend etwas gestohlen, sei es ein Ochs, ein Esel, ein Schaf, ein Kleid, oder was sonst abhanden gekommen sein mag, wovon einer behauptet: Der hat's! So soll beider Aussage vor Gott gelangen; wen Gott schuldig spricht, der soll es seinem Nächsten doppelt ersetzen.

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etwasH1697
OchsH7794
EselH2543
SchafH7716
KleidH8008
gekommenH0935
seinH7561
beiderH8147
GottH0430
GottH0430
sprichtH0559
NächstenH7453

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9 Wenn jemand seinem Nächsten einen Esel oder einen Ochsen oder ein Schaf oder irgend ein Vieh zu hüten gibt, und es kommt um oder nimmt Schaden oder wird geraubt, ohne daß es jemand sieht,

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jemandH4191
NächstenH7453
EselH2543
OchsenH7794
SchafH7716
ViehH0929
gibtH5414
wirdH8104
siehtH7200

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10 so soll ein Eid bei dem HERRN zwischen beiden entscheiden, daß jener sich nicht vergriffen habe an seines Nächsten Gut; und der Eigentümer soll ihn annehmen und keine Entschädigung erhalten.

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sollH3947
HERRNH3068
beidenH8147
sichH3027
nichtH7999
habeH4399
NächstenH7453

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11 Ist es ihm aber gestohlen worden, so soll er es dem Eigentümer ersetzen;

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gestohlenH1589

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12 wenn es aber von einem wilden Tier zerrissen worden ist, so soll er das Zerrissene zum Beweis beibringen; bezahlen muß er es nicht.

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zerrissenH2963
nichtH2963

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13 Entlehnt jemand etwas von seinem Nächsten, und es wird beschädigt oder kommt um, ohne daß der Eigentümer dabei ist,

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EntlehntH7592
jemandH0376
NächstenH7453
beschädigtH7665

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14 so muß er es ersetzen; ist der Eigentümer dabei, so braucht jener es nicht zu ersetzen; ist er ein Tagelöhner, so ist es inbegriffen in seinem Lohn.

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TagelöhnerH7916
LohnH7939

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15 Wenn ein Mann eine Jungfrau überredet, die noch unverlobt ist, und bei ihr liegt, so soll er sie sich durch Bezahlung des Kaufpreises zum Eheweib nehmen.

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MannH0376
eineH0802
JungfrauH1330
überredetH6601
sichH7901

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16 Will aber ihr Vater sie ihm durchaus nicht geben, so soll er ihm soviel bezahlen, als der Kaufpreis für eine Jungfrau beträgt.

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VaterH1
nichtH3985
gebenH5414
JungfrauH1330

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17 Eine Zauberin sollst du nicht leben lassen!

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lassenH2421

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18 Wer bei einem Vieh liegt, soll des Todes sterben.

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ViehH0929
liegtH7901
TodesH4191
sterbenH4191

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19 Wer den Göttern opfert und nicht dem Herrn allein, der soll in den Bann getan werden.

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GötternH0430
opfertH2076
nichtH1115
HerrnH3068

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20 Den Fremdling sollst du nicht bedrängen noch bedrücken; denn ihr seid auch Fremdlinge gewesen in Ägyptenland.

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FremdlingH1616
FremdlingeH1616
ÄgyptenlandH0776

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21 Ihr sollt keine Witwen noch Waisen bedrücken.

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WitwenH0490
WaisenH3490

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22 Wirst du sie dennoch bedrücken und sie schreien zu mir, so werde ich ihr Schreien gewiß erhören,

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WirstH0518
schreienH6818
werdeH8085

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23 und es wird alsdann mein Zorn ergrimmen, daß ich euch mit dem Schwert umbringe, damit eure Weiber zu Witwen und eure Kinder zu Waisen werden!

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ZornH0639
ergrimmenH2734
SchwertH2719
WeiberH0802
WitwenH0490
KinderH1121
WaisenH3490
werdenH2026

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24 Wenn du meinem Volk Geld leihst, einem Armen, der bei dir wohnt, so sollst du ihn nicht wie ein Wucherer behandeln, du sollst ihm keinen Zins auferlegen.

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VolkH5971
GeldH3701
leihstH3867
ArmenH6041

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25 Wenn du von deinem Nächsten das Kleid als Pfand nimmst, so sollst du es ihm bis zum Sonnenuntergang wiedergeben;

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NächstenH7453
KleidH8008
wiedergebenH7725

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26 denn es ist seine einzige Decke, das Kleid, das er auf der bloßen Haut trägt! Worin soll er schlafen? Schreit er aber zu mir, so erhöre ich ihn; denn ich bin gnädig.

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DeckeH3682
KleidH8071
HautH5785
schlafenH7901
SchreitH6817
gnädigH2587

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27 Gott sollst du nicht lästern, und dem Obersten deines Volkes sollst du nicht fluchen!

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GottH0430
lästernH0779
OberstenH5387
VolkesH5971
fluchenH7043

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28 Deinen Überfluß und dein Bestes sollst du nicht zurückbehalten; deinen erstgeborenen Sohn sollst du mir geben!

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nichtH0309
erstgeborenenH1060
SohnH1121
gebenH5414

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29 Desgleichen sollst du tun mit deinem Ochsen und deinem Schaf; sieben Tage mag es bei seiner Mutter bleiben, am achten Tag sollst du es mir geben!

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DesgleichenH3651
OchsenH7794
siebenH7651
TageH3117
MutterH0517
achtenH8066
gebenH5414

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30 Und ihr sollt mir heilige Leute sein; darum sollt ihr kein Fleisch essen, das auf dem Feld von wilden Tieren zerrissen worden ist, sondern sollt es den Hunden vorwerfen.

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heiligeH6944
LeuteH0582
FleischH1320
essenH0398
FeldH7704
zerrissenH2966

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