Chapter 5
1 Auf einen älteren Mann schlage nicht (mit harten Worten) los, sondern sprich ihm zu, als wäre er dein Vater; jüngere Männer behandle wie Brüder,
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2 ältere Frauen wie Mütter, jüngere wie Schwestern, jedoch mit aller Sittsamkeit!1
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- Und nicht mit verdächtiger Vertraulichkeit.
3 Unterstütze solche Witwen, die wirklich hilfsbedürftig sind!
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4 Hat aber eine Witwe Kinder oder Enkel, so sollen diese zunächst1 lernen, ihren Angehörigen Liebe zu beweisen und ihren Müttern und Großmüttern die empfangenen Wohltaten zu vergelten. Denn das ist Gott wohlgefällig.
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- Ehe die Gemeinde helfend eintritt.
5 Eine wirklich hilfsbedürftige Witwe, die ganz allein steht, die setzt ihre Hoffnung auf Gott und fleht und betet unablässig Tag und Nacht.1
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- Wie Hanna Luk. 2,36f.
6 Eine Witwe aber, die ein ausschweifendes Leben führt, ist bei lebendigem Leib tot.
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7 Dies1 schärfe ihnen2 ein, damit man ihnen3 nicht vorwerfen könne!
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- Das V5 und 6 Gesagte.
- Den Witwen.
- Den Witwen.
8 Sorgt ein Hausvater nicht für seine Hausgenossen1 und namentlich nicht für seine nächsten Verwandten, so hat er den Glauben verleugnet und ist schlimmer als ein Heide.2
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- Zum Haushalt gehörten auch die Sklaven. Der Bischof Cyprian verlangte von den christlichen Herren, sich auch der Pflege ihrer Sklaven anzunehmen. Das tat schon der Hauptmann in Kapernaum. Mt 8:5-10
- Jeder Hausvater soll nach Kräften so für seine Angehörigen sorgen, daß sie nicht nach seinem Tod hilflos dastehen und der Gemeinde zur Last fallen.
9 Eine Witwe darf nur dann in das Witwenverzeichnis aufgenommen werden, wenn sie mindestens sechzig Jahre alt ist.1 Sie muß eines Mannes Ehefrau gewesen2 sein
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- Die Witwen, die in die Witwenklasse aufgenommen wurden, empfingen ihren Unterhalt von der Gemeinde und hatten dafür bestimmte Dienste zu leisten. Die alten Kirchenväter reden von Witwen, die eine Art Aufsicht über die weiblichen Gemeindeglieder, besonders die Witwen und Waisen führten; sie wurden durch Handauflegung eingesegnet und gelobten, nicht wieder zu heiraten. D.h. nur einmal verheiratet gewesen.
- D.h. nur einmal verheiratet gewesen.
10 und sich durch gute Werke ein ehrenvolles Zeugnis erworben haben. Dahin gehört, daß sie Kinder großgezogen, Gastfreundschaft geübt, den Heiligen die Füße gewaschen, den Bedrängten geholfen, kurz, sich an allen möglichen Liebeswerken beteiligt hat.
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11 Jüngere Witwen weise ab!1 Denn wenn sie im Widerspruch mit dem Dienst Christi2 von Liebeslust gereizt werden, so wollen sie (wieder) heiraten.
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- Nimm sie nicht in das Witwenverzeichnis auf!
- Dem sie sich angelobt haben.
12 Damit setzen sie sich dann aber dem Vorwurf aus, daß sie ihr früher gegebenes Wort1 gebrochen haben.
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- Sich dem Dienst der Gemeinde zu widmen.
13 Zugleich gewöhnen sie sich daran,1 in trägem Nichtstun von Haus zu Haus zu laufen; und nicht nur das, sondern bei ihrer Geschwätzigkeit und Neugier führen sie auch ungehörige Reden.
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- Wenn sie infolge der Unterstützung der Gemeinde nicht für ihren Lebensunterhalt zu sorgen haben.
14 Darum halte ich's für ratsam, daß jüngere Witwen (wieder) heiraten, Kinder gebären und das Hauswesen besorgen, so daß sie den Widersachern1 keinen Anlaß zu übler Nachrede geben.
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- Der Frohen Botschaft.
15 Denn manchen1 haben sich schon vom rechten Weg2 abgewandt und sind dem Satan nachgefolgt.
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- Von den jüngeren Witwen.
- Von dem Weg der Tugend und Keuschheit.
16 Hat irgendein weibliches Gemeindeglied Witwen (zu seiner Pflege und Handreichung), so soll es auch für sie sorgen. In solchem Fall darf die Gemeinde nicht beschwert werden, damit sie den wirklich bedürftigen Witwen ausreichend helfen könne.1
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- Eine Witwe also, die ganz im Dienst einer weiblichen Privatperson steht, soll auch von dieser unterhalten werden; eine solche Witwe soll nicht von zwei Seiten Unterstützung empfangen: von der Privatperson und von der Gemeinde.
17 Die Ältesten, die als Vorsteher Tüchtiges leisten, ganz besonders solche, die sich's bei der Predigt und Belehrung (der Gemeinde) sauer werden lassen, die sollen durch eine doppelte Gabe geehrt werden.1
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- Nach der alten Kirchenordnung der sogenannten apostolischen Konstitutionen sollte der Älteste von den Gaben der Gemeinde doppelt soviel erhalten wie die Witwen.
18 Denn die Schrift sagt: Du sollst einem dreschenden Ochsen nicht das Maul verbinden,1 und: "Der Arbeiter ist seines Lohnes wert."2
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- 5Mo 25:4.
- Vgl. Lu 10:7.
19 Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, wenn nicht zwei oder drei Zeugen vorhanden sind.1
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- Die die Anklage bestätigen können. 5Mo 19:15
20 Die (Ältesten), deren Schuld erwiesen ist, weise in Gegenwart aller1 zurecht, damit auch die anderen gewarnt werden!2
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- Aller Ältesten.
- Sinn: damit auch die anderer Ältesten vor ähnlichen Vergehen gewarnt werden.
21 Vor Gott, dem Herrn Jesus Christus und den auserwählten Engeln ermahne ich dich ernstlich: führe diese Anweisungen1 ohne Vorurteil2 aus und tue nichts nach Gunst!
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- In V19 und 20.
- Also nicht nach willkürlicher Meinung, ehe die Sache spruchreif ist.
22 Lege niemand übereilt die Hände auf und mache dich nicht an den Sünden anderer mitschuldig!1 Halte dich rein!2
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- Es läßt sich nicht bestimmt sagen, welche Handauflegung bei der Einsetzung zum Amt oder an die Handauflegung bei der Erteilung der Absolution? In diesem Fall wäre die Meinung, daß die Absolution nur dann erteilt werden dürfe, wenn bei dem Büßenden gründliche Reue vorhanden sei.
- Aber übertreibe die Enthaltsamkeit nicht, sondern nimm Rücksicht auf deine Gesundheit (V23).
23 Trinke nicht mehr ausschließlich Wasser, sondern wegen deines Magens und deiner häufigen Kränklichkeit genieße etwas Wein!
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24 Bei manchen Menschen liegen die Sünden so klar zutage, daß sie ihnen wie Vorboten auf dem Weg zum Gericht1 voraneilen; bei anderen treten sie erst später ans Licht.2
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- Gemeint ist jedenfalls das göttliche Gericht. Es handelt sich um himmelschreiende Sünden.
- Nämlich an dem göttlichen Gerichtstag. vgl. 1Kor 4:5
25 Ebenso ist's auch mit den guten Werken: einige sind ganz offenkundig; doch auch solche, mit denen sich's anders verhält, können nicht verborgen bleiben.1
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- Wenn auch nicht auf Erden, so werden sie doch am göttlichen Gerichtstag offenbar. — Sollen V24 und 25 das einleiten, was 6,1-2 den Sklaven eingeschärft wird? Die Fehler der Sklaven werden leicht offenbar, ihre guten Werke dagegen bleiben leicht verborgen, während es bei ihren Herren in der Regel umgekehrt ist. Da sollen nun die Sklaven dessen eingedenk sein, daß Gott alle richtet.